betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge



     



       Die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp


 




Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung: mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein. 


Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.


 

Zusatz zur staatlichen Rente


 Zusätzliche Altersvorsorge muss sein - die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Aus diesem Grund ergänzt die betriebliche Altersversorgung die staatliche Rente. 


Mit fünf Prozent ist die betriebliche, also die vom Arbeitgeber organisierte Altersversorgung hierzulande zwar noch ein Nischenprodukt im Gegensatz zu Nachbarländern wie der Schweiz oder Holland. Die jüngste Renten-Reform hat die betriebliche Vorsorge aber durch zahlreiche Neuregelungen aufgewertet, um ihren Anteil an der Altersvorsorge zu stärken. 


Gerade bei klein- und mittelständischen Betrieben gibt es echten Bedarf: nur 23 Prozent der Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten bieten bisher eine betriebliche Altersversorgung an.


 

Share by: